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Grundsätze
FDHA-Stiftung fördert ausschließlich wissenschaftliche Vorhaben, die unter
besonderer Berücksichtigung der Hörakustik dem Wohle der Hörbehinderten
dienen.
Zur Durchführung thematisch und zeitlich begrenzter Forschungsvorhaben können bei
der FDHA-Stiftung Fördermittel beantragt werden, mit denen vor allem Personal-,
Sach- und Reisekosten bereitgestellt werden.
Förderungshöchstbetrag
Die Fördersumme beträgt 5.000 bis maximal 7.500,00 Euro.
Antragsfristen
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Kostenarten
Wissenschaftliche Geräte
Von der Stiftung finanzierte Geräte gehen mit Lieferung in das Eigentum der Forschungseinrichtung über und sind
dort zu inventarisieren. Dem Fördermittel-Empfänger steht das Verfügungsrecht
für die Dauer des Forschungsvorhabens zu.
Verpflichtungen
Die Annahme von Fördermitteln verpflichtet den Empfänger,
- die bewilligten Mittel ausschließlich
im Interesse einer zielstrebigen Verwirklichung des geförderten Vorhabens einzusetzen,
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der FDHA-Stiftung Mitteilung zu machen, wenn aus der unterstützten
Forschungsarbeit unmittelbar wirtschaftlicher Gewinn gezogen oder wenn die
Ergebnisse der Forschung zum Patent oder zur Erlangung anderer gewerblicher
Schutzrechte angemeldet werden. Die FDHA-Stiftung ist in diesem Fall
berechtigt, aus den erzielten Gewinnen die Rückzahlung ihrer Fördermittel
zuzüglich eines angemessenen Zinsausgleichs zu verlangen,
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der FDHA-Stiftung über den Fortgang der Arbeiten zu berichten und Nachweise über
die Verwendung der Fördermittel vorzulegen.
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Nach Abschluss der Forschungsarbeiten ist innerhalb eines halben Jahres ein
Arbeits- und Ergebnisbericht sowie ein Verwendungsnachweis über die
bewilligten Mittel vorzulegen. .Bei Nichtvorlage des Berichtes und des
Verwendungsnachweises ist der gesamte bewilligte Betrag zurückzuerstatten.
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Der Empfänger verpflichtet sich, die Förderung durch die FDHA-Stiftung in
allen Publikationen zu nennen und die Ergebnisse der geförderten Vorhaben
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Alles Weitere regeln die jeweiligen Bewilligungsschreiben der Stiftung.
Bewilligungen, Auflagen, Ablehnungen
Die Bewilligung von Fördermitteln kann unter Auflagen erfolgen.
Allgemeine Angaben
Antragsteller
Bitte machen Sie zum Antragsteller folgende Angaben:
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Vorname, Name, akademischer Grad
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Dienststellung
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Geburtsdatum, Nationalität
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Institution
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Dienstanschrift
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Telefon
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Telefax
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e-mail-Adresse
Thema des Antrages
Kurze Zusammenfassung des Antrages.
Fachgebiet und Ausrichtung
Stand der Fassung mit Publikationsverzeichnis und Darstellung der Vorarbeit, Ziele und
Arbeitsprogramm.
Dauer des Vorhabens und Antragszeitraum
Finanzierung des Projekts
Beantragte Mittel/Ausgaben
Kann das Vorhaben mit den bei der FDHA-Stiftung beantragten Mitteln realisiert
werden?
Bitte geben Sie die Mittel wie folgt an:
Personalbedarf
Gewünschte Dauer der Beschäftigung im Vorhaben.
Wissenschaftliche Geräte
Allen beantragten Geräten ist ein Firmenangebot beizufügen. Begründen Sie bitte,
warum das Gerät notwendig ist. Allgemeine Computer-Hardware wird in der Regel
nicht gefördert.
Verbrauchsmaterial
Auflistung der Kosten sowie Begründung des Bedarfs der einzelnen Positionen
Sonstige Kosten
Auflistung der Kosten sowie Begründung des Bedarfs der einzelnen Positionen
Einnahmen
Mittel der FDHA-Stiftung
Decken die beantragten Mittel der FDHA-Stiftung die Gesamtausgaben bzw. welche
Teilausgaben ab?
Andere Mittelgeber
Bitte geben Sie an, welche Mittel Ihnen gegebenenfalls von weiteren Förderern zur
Verfügung gestellt werden, die Sie im Rahmen des vorgelegten Vorhabens einsetzen können.
Unterschriften
Der Antrag muss vom Antragsteller und gegebenenfalls vom Leiter der
Forschungseinrichtung unterschrieben werden.
Der Antrag ist zu richten an:
FDHA
Forschungsgemeinschaft Deutscher Hörakustiker
Geschäftsstelle: Dirk Köttgen
Hohenzollernring 2-10, 50672 Köln,
Telefon 0221 / 20 23 20, Telefax 0221 / 20 23 299
E-Mail: info@fdha.de
Stand:
Oktober 2003
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